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OLG Stuttgart Urteil v. - 9 U 230/15

Gesetze: BGB § 489

Leitsatz

Leitsatz:

Die Bestimmung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB findet auf Kündigungen von Bausparverträgen durch Bausparkassen keine Anwendung

Fundstelle(n):
WM 2016 S. 1440 Nr. 30
ZIP 2016 S. 1211 Nr. 25
ZIP 2016 S. 42 Nr. 21
SAAAF-81768

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