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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Zwischen-Leasing
Leasingaufwendungen sind auch bei einem Zwischen-Leasingunternehmen, das selbst Wirtschaftsgüter anleast, um sie dann weiterzuverleasen, nach § 8 GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.
[i]DoppelstockmodellIm Streitfall ging es um das sog. Doppelstockmodell: Die Klägerin war eine Betriebs-Leasinggesellschaft, die zunächst Wirtschaftsgüter an eine Besitz-Leasinggesellschaft verkaufte. Sie leaste die Wirtschaftsgüter sogleich zurück und verleaste sie dann anschließend an die Endkunden.
[i]Hinzurechnung der Leasingraten Das FA rechnete die Leasingraten, die die Klägerin an die Besitz-Leasinggesellschaft zahlte, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG dem Gewerbeertrag hinzu. Das FG gab dem FA Recht. Denn weder nach dem Gesetz noch nach der Gesetzesbegründung ist eine Ausnahme von der Hinzurechnung für Zwischenmieter oder Zwischen-Leasingunternehmen vorgesehen.
[i]Keine Ausnahme nach § 19 GewStDVEi...