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Steuerrecht | Teileinkünfteverfahren bei unternehmerisch beteiligtem GmbH-Gesellschafter
Ein unternehmerisch beteiligter GmbH-Gesellschafter kann sich auch noch nach Abgabe seiner ESt-Erklärung für das Teileinkünfteverfahren entscheiden, wenn sich erst nach Abgabe seiner ESt-Erklärung herausstellt, dass er Kapitaleinnahmen aus seiner GmbH-Beteiligung bezogen hat, also Dividenden oder verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). S. 870
[i]Gesetz sieht Antrag bis zur Abgabe der Steuererklärung vorZwar muss der Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG spätestens mit der Abgabe der ESt-Erklärung gestellt werden. Nach dem FG gilt dies aber nur dann, wenn der GmbH-Gesellschafter in seiner Erklärung Kapitaleinnahmen aus seiner GmbH-Beteiligung erklärt hat, also Dividenden oder vGA.
[i]Kapitaleinnahmen stellen sich erst nach Abgabe der Erklärung heraus Hat er hingegen keine Kapitaleinnahmen in seiner Steuererklärung erklärt und stellt sich erst im Rahmen einer Außenprüfung heraus, dass s...