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ZFA Nr. 9 vom Seite 2

Die zahnärztliche Gesundheitsfrühförderung

Oberstudienrätin Ute Springer; Stuttgart

Die Patientin Emelie Moos ist schwanger. Sie ist in der 10. Schwangerschaftswoche und möchte an der geplanten neuen Gesundheitsfrühforderung teilnehmen, um sich selbst und ihrem Kind gesunde Zähne zu ermöglichen.

Rechtzeitige Prävention ist das A und O

Trotz aller Vorbeugemaßnahmen haben in Deutschland etwa 20 % aller zwei- bis dreijährigen Kinder Karies. Die Early Childhood Caries (ECC) ist die frühe Milchzahnkaries. Sie entsteht durch eine Vielzahl von Faktoren und Einflüssen, u. a. frühe Infektion mit Kariesbakterien, schlechte Mundhygiene und Ernährungsfehler.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat unter anderem die Aufgabe, Richtlinien über die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Zahnersatz sowie die kieferorthopädische Behandlung zu verabschieden. Die Richtlinien sind für alle Vertragszahnärzte verbindlich. Ein Beispiel ist die Festzuschussrichtlinie.

Nun geht es um die Bewertung oralpräventiver Maßnahmen für Kinder vor dem 30. Lebensmonat auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Der neue Beschluss stärkt die zahnärztliche Prävention.

Die zahnärztliche Gesundheitsfrühförderung umfasst die Betreuung schwangerer Frauen, von Eltern von Kleinkinde...

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