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Die hausärztliche Praxis: Delegierbare Leistungen (Teil I)
Die Auszubildenden Ulrike Mohr und Katharina Klaus führen unter der Aufsicht von Frau Sommer zunehmend diagnostische und therapeutische Maßnahmen an Patienten durch. Den theoretischen Hintergrund der Tätigkeiten hat ihnen Frau Sommer in einigen Aufgaben zusammengestellt.
Delegierbare Leistungen sind in den hausärztlichen Praxen üblicherweise:
Puls-Messung
RR-Messung
Ruhe-EKG durchführen
Bestimmung von Körpergröße und Gewicht
BMI berechnen
venöse Blutentnahmen durchführen
Serumgewinnung durchführen
Blut für den Versand vorbereiten
kapillare Blutentnahme durchführen
Blutzucker-Bestimmung mit dem Blutzuckermessgerät durchführen
Harnstreifentest durchführen und auswerten
Urinkultur (Uricult®) anlegen
Mikrowellen- und Reizstromtherapien durchführen.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich gilt, dass medizinische Leistungen an die Person des Arztes geknüpft sind. Rechtsgrundlagen hierfür gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 613 Satz 1 BGB), in § 17 der Musterberufsordnung, in § 32 der Zulassungsordnung und im § 4 Bundesmantelvertrag.
Der Arzt darf damit bestimmte Leistungen delegieren, wenn sie unter seiner Aufsicht und Weisung von dafür qualifizi...