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MFA Nr. 9 vom Seite 27

Die hausärztliche Praxis: Delegierbare Leistungen (Teil I)

Elke Zimmermann; Darmstadt

Die Auszubildenden Ulrike Mohr und Katharina Klaus führen unter der Aufsicht von Frau Sommer zunehmend diagnostische und therapeutische Maßnahmen an Patienten durch. Den theoretischen Hintergrund der Tätigkeiten hat ihnen Frau Sommer in einigen Aufgaben zusammengestellt.

Delegierbare Leistungen sind in den hausärztlichen Praxen üblicherweise:

  • Puls-Messung

  • RR-Messung

  • Ruhe-EKG durchführen

  • Bestimmung von Körpergröße und Gewicht

  • BMI berechnen

  • venöse Blutentnahmen durchführen

  • Serumgewinnung durchführen

  • Blut für den Versand vorbereiten

  • kapillare Blutentnahme durchführen

  • Blutzucker-Bestimmung mit dem Blutzuckermessgerät durchführen

  • Harnstreifentest durchführen und auswerten

  • Urinkultur (Uricult®) anlegen

  • Mikrowellen- und Reizstromtherapien durchführen.

Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich gilt, dass medizinische Leistungen an die Person des Arztes geknüpft sind. Rechtsgrundlagen hierfür gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 613 Satz 1 BGB), in § 17 der Musterberufsordnung, in § 32 der Zulassungsordnung und im § 4 Bundesmantelvertrag.

Der Arzt darf damit bestimmte Leistungen delegieren, wenn sie unter seiner Aufsicht und Weisung von dafür qualifizi...

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MFA - Die Medizinischen Fachangestellten