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FG Nürnberg | Ansässigkeit nach dem DBA Frankreich und Nachweis des Mittelpunktes der Lebensinteressen
Die aus Kapitalanlagen in der Schweiz bezogenen Zinsen und Dividenden eines unbeschränkt Stpfl. unterliegen der deutschen Einkommensteuer, wenn dem Stpfl. der Nachweis eines Steuerdomizils (domicile fiscal) in Frankreich nicht gelingt. Der Stpfl. trägt die objektive Beweislast dafür, dass er in Frankreich eine Wohnung oder seinen hauptsächlichen Aufenthalt und zu diesem Vertragsstaat auch die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Dabei obliegt ihm eine erhöhte Aufklärungs-, Mitwirkungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO).
Streitig [i]Steuerliche Anerkennung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Ausland nur bei erhöhter Mitwirkung des Steuerpflichtigenwar die Freistellung von Zinsen und Dividenden, die die Klin. und ihr verstorbener Ehemann aus Kapitalanlagen in der Schweiz bezogen hatten. Die Klin. machte geltend, dass sie und ihr verstorbener Mann sei...