Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mindestlohn 2.0 – Die erste Erhöhung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAF-81185. Am hat die Mindestlohnkommission einstimmig die erste Erhöhung des seit dem geltenden gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 € brutto pro Zeitstunde beschlossen. Dieser Beschluss wird nun zeitnah der Bundesregierung vorgelegt werden, so dass er zum als Rechtsverordnung seine Wirkung entfalten kann. Was sind nun die Auswirkungen für Arbeitgeber?
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrundwissen zur Mindestlohnkommission und der Berechnung des neuen Mindestlohns
[i]Zusammensetzung der MindestlohnkommissionDie Mindestlohnkommission, bestehend aus einem Vorsitzenden, jeweils drei stimmberechtigten Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie zwei Wissenschaftlern, entscheidet regelmäßig, ob und ggf. in welcher Höhe der gesetzliche Mindestlohn anzupassen, also zu erhöhen ist (s. § 9 MiLoG).
Der gesetzliche Mindestlohn orientiert sich zunächst am durchschnittlichen tariflichen Stundenlohn, d. h. die Mindestlohnkommission betrachtet erst einmal den Tarifindex, also die Steigerung eben jenes durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Dieser liegt im Hinblick auf die Tarifvertragsabschlüsse, die seit Anfang 2015 bis heute wirksam wurden, bei 3,2 %. Das hätte eigentlich bedeutet, dass der ...