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FG Köln 20.05.2016 12 K 562/13, NWB 37/2016 S. 2770

Einkommensteuer | Kein Werbungskostenabzug der Studienkosten bei einem Stipendium

Studienkosten können nach dem nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden.

Anmerkung:

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für sein Aufbaustudium zum Master of Laws in den USA ein Stipendium des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) erhielt. Von den Kosten für das Auslandsstudium in Höhe von insgesamt ca. 30.000 € wurden ihm vom DAAD 22.000 € erstattet. Der Kläger machte in seiner Steuererklärung für das Streitjahr 2010 gleichwohl [i]infoCenter „Werbungskosten – Allgemeine Voraussetzungen“ NWB MAAAC-40734 die gesamten Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit mit der Begründung geltend, die Stipendiumsleistungen des DAAD seien wie Unterhaltszahlungen der Eltern...