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NWB Nr. 37 vom Seite 2777

Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

[i] BMWi, Pressemitteilung vom 31. 8. 2016 Das Kabinett hat am den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Immobilienmakler müssen künftig für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis einen Sachkundenachweis erbringen. Für Wohnungseigentumsverwalter wird erstmals eine Erlaubnispflicht eingeführt. Für die Erlaubniserteilung müssen auch sie künftig [i]Zum neuen Maklerrecht Müller, NWB 37/2015 S. 2731einen Sachkundenachweis vorlegen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Durch die Einführung der Sachkundenachweise in § 34c GewO soll die Qualität der von Wohnungseigentumsverwaltern und Immobilienmaklern erbrachten Dienstleistungen verbessert werden. Mit der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter werden Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.

Hinweis

Darüber hinaus wird die Ermächtigung zum Erlass einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung (Makler- und Bauträgerverordnung) erweitert, so dass Detailregelungen zur erforderlichen Sachkunde und zur Be...