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STFAN Nr. 9 vom Seite 13

Verdeckte Einlage

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Jeder Gesellschafter hat die Möglichkeit, einer Kapitalgesellschaft neues Kapital in offener oder verdeckter Form zukommen zu lassen. Im Gegensatz zur offenen Einlage taucht die verdeckte Einlage im Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft nicht unmittelbar auf. Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt eine verdeckte Einlage dann vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

Gegenstand einer verdeckten Einlage

Verdeckt eingelegt werden können aus der Sicht der Kapitalgesellschaft ausschließlich bilanzierungsfähige Vermögensvorteile, die sich in der Steuerbilanz in Form eines Ansatzes bzw. einer Erhöhung eines Aktivpostens oder in Form eines Wegfalls oder einer Minderung eines Passivpostens niederschlagen. Bei der Beurteilung einer verdeckten Einlage kommt es entscheidend darauf an, ob die Vermögensmehrung der Kapitalgesellschaft auf eine gesellschaftliche oder betriebliche Veranlassung zurückzuführen ist. Der Rechtsprechung zufolge liegt eine Veranlassung...

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