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RENO Nr. 9 vom Seite 13

Ein Streifzug durch das BGB – Buch 5

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Das Bürgerliche Gesetzbuch begleitet uns ein Leben lang, ohne dass wir es immer mitbekommen. In dieser Beitragsserie werden Sie an einem Streifzug durch das BGB teilnehmen und lernen, wann uns die darin enthaltenen gesetzlichen Regelungen im Alltag begegnen können.

Jetzt beginnt für Familie Brecht, bestehend aus den Eltern Bert und Babette mit ihren Kindern Benjamin und Britta der letzte Streifzug durch das fünfte Buch des BGB mit den Regelungen zum Erbrecht.

Erbrecht

Die erbrechtlichen Regelungen befinden sich in den §§ 1922 – 2385 BGB. Das fünfte Buch enthält folgende Abschnitte:

  • Erbfolge

  • Rechtliche Stellung des Erben

  • Testament

  • Erbvertrag

  • Pflichtteil

  • Erbunwürdigkeit

  • Erbverzicht

  • Erbschein

  • Erbschaftskauf

Vererben kann grundsätzlich nur eine natürliche Person. Erben können jedoch natürliche und juristische Personen. Eine juristische Person kann nicht „sterben“ und somit auch nicht vererben. Sie wird aufgelöst und das Vermögen an die Gesellschafter oder Mitglieder verteilt.

Gesetzliche Erbfolge

Unterschieden wird zwischen der gewillkürten und der gesetzlichen Erbfolge. Eine willentliche Erbeinsetzung kann durch Testament oder Erbvertrag vorliegen. Liegt eine sog. letztwillig...

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