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Körperschaftsteuer | Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags
Die steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags ist gem. NWB GAAAF-79420 zu versagen, wenn der variable Anteil einer an außenstehende Gesellschafter zu zahlenden Ausgleichszahlung am Gewinn der Organgesellschaft und nicht am Gewinn des Organträgers bemessen wird.
Hintergrund: Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, der gem. § 17 Satz 1 KStG auch für GmbH Anwendung findet, ist das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen, wenn sich die Organgesellschaft durch einen Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes Unternehmen abzuführen.
Sachverhalt: Die B-GmbH ist Gesellschafterin bei der Klägerin (A-GmbH) und schloss mit ihr einen Gewinnabführungsvertrag. Darin verpflichtete sich die K...