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BFH 15.12.2015 V B 102/15, StuB 17/2016 S. 673

Verspätungszuschlag bei fehlender Erklärungsabgabe durch Datenfernübertragung

Über die Gründe gegen die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechend § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG kann nicht im Verfahren über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags entschieden werden (Bezug: § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG; § 150 Abs. 8, § 152 Abs. 1 Satz 1, 2 AO).

Praxishinweise

Die im Elektroinstallationsbereich tätige klagende GmbH wollte wegen Zweifeln an der Datensicherheit ihre Umsatzsteuervoranmeldungen weiter in Papierform und nicht elektronisch abgeben. Zu berücksichtigen seien die „Snowden-Affäre“, der „NSA-Untersuchungsausschuss“ und die gravierenden Rechtsübergriffe, die durch das Internet erfolgten. Das Bundeskriminalamt habe in seiner Presskonferenz zur Cyberkriminalität am zu den Gefährdungen bei der Nutzung des Internets informiert. Im Verfahren „ELSTER“ seien die Daten über das In...