Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
(1) Bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt und mit Recht zum Forderungseinzug, ist der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen (erste Berichtigung). (2) Eine nachfolgende Vereinnahmung des Entgelts durch den vorläufigen Insolvenzverwalter führt gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu einer zweiten Berichtigung des Steuerbetrags und begründet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 4 InsO (Bezug: § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG; Art. 90 MwStSystRL; §§ 21 bis 24, § 27, § 38, § 55; § 80, § 82 InsO).
Auch der XI. Senat des BFH schloss sich damit dem Urteil des V. Senats vom - V R 48/13 NWB OAAAE-80517 (BStBl 2015 II S. 506 = Kurzinfo StuB 2015 S. 80 ...