Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Durchgriffshaftung gegen GmbH-Geschäftsführer wegen unzureichender Insolvenzsicherung
Die persönliche Haftung der organschaftlichen Vertreter nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV findet gem. NWB YAAAF-71900 auf die Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit im Blockmodell (§ 8a Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz AltTZG) keine Anwendung. Der Gesetzgeber hat insoweit nämlich die unterschiedlichen Regelungsmaterien von Wertguthaben aus Arbeitsverhältnissen einerseits und solchen aus Altersteilzeitverträgen andererseits mit jeweils abschließenden gesetzlichen Normierungen abweichend voneinander geregelt. Ist aber nach dem Wortlaut des § 8a Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz AltTZG eine Anwendbarkeit nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV ausnahmslos nicht möglich, hat der Gesetzgeber mit diesem Anwendungsausschluss und der damit für die Insolvenzsicherung gebotenen Differenzierung zwischen Wertguthaben aus Altersteilzeit und sonstigen Wertguthaben, die d...