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StuB 17/2016 S. 674

Haftungsbegründende Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist gem. NWB VAAAF-74921 deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen.

Praxishinweise

Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 InsO). Haftungsbegründend ist nur die Verletzung solcher Pflichten, die dem Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft durch die Vorschriften der Insolvenzordnung übertragen sind. Damit soll der Gefahr einer Ausuferung der Haftung des Insolvenzverwalters vorgebeugt werden. Insolvenzspezifische Pflichten ha...