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Investitionsabzugsbetrag: Nachträgliche Geltendmachung nach einer Außenprüfung möglich
I. Vorbemerkungen
Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ermöglichen die Vorverlagerung von Abschreibungsvolumen in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts. Stpfl. können für künftige Investitionen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steuerrechtlich einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorab geltend machen (vgl. § 7g EStG).
Voraussetzung hierfür ist u. a., dass das Investitionsgut
bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres
in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs
ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich
genutzt wird.
Zudem müssen u. a. gesetzlich definierte Betriebsgrößengrenzen eingehalten sein.
II.
Die Finanzverwaltung vertritt gegenwärtig die Auffassung, im Anschluss an eine Außenprüfung könne zur Kompensation der von dieser ermittelten Gewinnerhöhung kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden ( NWB WAAAE-49468, BStBl 2013 I S. 1493, Rz. 26 = Kurzinfo StuB 2013 S...