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Erbschaftsteuer – Nichtrechtsfähige Stiftung als Familienstiftung (FG)
Auch eine nichtrechtsfähige Stiftung kann eine Familienstiftung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sein.
Hintergrund: Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt u. a. das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), in Zeitabständen von 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt der Erbschaftsteuer.
Hierzu führten die Richter des FG Köln weiter aus:
Ob eine Familienstiftung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorliegt, ist anhand des vom Stifter verfolgten Zwecks der Stiftung zu beurteilen, wie er ihn objektiv erkennbar in der Satzung oder dem Testament zum Ausdruck gebracht hat. Die Bezeichnung durch den Stifter sowie die Einschätzung der Stiftungsaufsicht spielen dagegen keine Rolle (vgl. NWB XAAAD-39259). ...