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Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlichem Betriebsübergang
Inanspruchnahme grundsätzlich möglich
Eine unentgeltliche Betriebsübertragung steht der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags durch den Betriebsübergeber nicht entgegen.
Unentgeltlicher Betriebsübergang
Der Kläger betrieb einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, den er im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zum unentgeltlich auf seinen Sohn übertrug. Mit der im März 2009 eingereichten Einkommensteuererklärung machte er Investitionsabzugsbeträge gem. § 7g EStG geltend. Nach Durchführung einer Außenprüfung lehnte das Finanzamt deren Berücksichtigung ab, weil wegen der Betriebsübertragung schon festgestanden habe, dass der Kläger die Investitionen nicht mehr habe vornehmen können. Das Finanzgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass auch im Fall eines unentgeltlichen Betriebsübergangs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen grundsätzlich ausscheide, weil die beabsichtigte Investition durch den Betriebsübergeber objektiv nicht mehr erfolgen könne.
Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen
Neben den geschriebenen Voraussetzungen des § 7g EStG hat die Rechtsprechung zu § 7g EStG in der bis zum Inkrafttreten des UntStRefG 2008 geltenden Fassung ...