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BBK Nr. 17 vom Seite 821

Überlassung von Kapital durch Mitunternehmer

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 830Die Unterscheidung, ob bei Personengesellschaften Eigen- oder Fremdkapital vorliegt, ist ausschlaggebend sowohl für die bilanzielle als auch für die steuerliche Behandlung – und immer wieder strittig.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Abgrenzung Eigen- und Fremdkapitalüberlassung

[i]Keine gesetzliche Regelung Weder das HGB noch das EStG kennen Regelungen zur Abgrenzung, ob eine Kapitalüberlassung eines Mitgesellschafters einer Personengesellschaft als Eigen- oder als Fremdkapitalgewährung zu beurteilen ist.

[i]BFH: Eigenkapital erfordert Verlustverrechnung Mit grundlegendem hat der BFH jedoch eine für die Praxis gut handhabbare und sichere Rechtsprechung entwickelt: Danach liegt Gesellschaftereigenkapital vor, wenn mit dem Konto Verluste verrechnet werden. Auch im Ausscheidens- oder Liquidationsfall ist die Verlustverrechnung ausreichend zur Qualifizierung als Eigenkapital. Die BFH-Rechtsprechung wird von der Finanzverwaltung ebenfalls angewendet.

[i]Maßgeblichkeitsgrundsatz Bei der Entscheidung, ob Eigen- oder Fremdkapital gegeben ist, ist nicht zwischen der Handels- und der Steuerbilanz zu unterscheiden. Aufgrund der Maßgeblichkeit sind alle handelsbilanziellen Eigenkapitalpositionen auch in die S...