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Steuerrecht | Sammelauskunftsersuchen an Zeitungsverlag zulässig
Die Steuerfahndung darf an einen Zeitungsverlag ein Sammelauskunftsersuchen richten und den Verlag auffordern, alle Anzeigenauftraggeber mit Namen und Anschrift zu benennen, die in der Zeitungsrubrik „Kontakte“ sexuelle Dienstleistungen anbieten.
[i]Auskunftsersuchen nach § 93 AOEin Sammelauskunftsersuchen ist gemäß § 93 AO zulässig, wenn ein hinreichender Anlass für die Ermittlungen besteht und das Auskunftsersuchen erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar ist. Bei sexuellen Dienstleistungen besteht die Erfahrung, dass Ermittlungen in diesem Bereich regelmäßig [i]Vollzugsdefizit im Rotlichtmilieuzu nicht unerheblichen Steuernachzahlungen führen und nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs ein steuerliches Vollzugsdefizit besteht. Der BFH bejahte auch die Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit.
[i]Begründung des Auskunftsersuchens erforderlichDas FA bzw. die Steuerfahndung müssen...