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BFH 23.03.2016 IV R 9/14, BBK 17/2016 S. 824

Steuerrecht | Kompensation von Bp-Mehrergebnissen durch nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags

Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) darf entgegen der Auffassung des BMF nachträglich gebildet werden, um ein Mehrergebnis aufgrund einer Außenprüfung zu kompensieren: Sowohl der I. Senat als auch der IV. Senat halten eine nachträgliche Bildung für zulässig, sofern der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist und der Unternehmer am Bilanzstichtag, zu dem der IAB gebildet wird, eine Investitionsabsicht hat.

Nach Ansicht des [i]Nachträgliche Bildung erfülltBFH erfüllt auch eine nachträgliche Bildung den Zweck des IAB, die Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Unternehmen zu stärken und ihre Wettbewerbssituation zu verbessern.

[i]Bildung des IAB für bereits angeschafftes Wirtschaftsgut Die Aussage der beiden BFH-Urteile kann am folgenden Beispiel verdeutlicht werden:

Beispiel

A hat in den Jahren 2010 bis 2012 keinen IAB gebildet. Im Jahr ...