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BGH 16.06.2016 IX ZR 23/15, NWB 35/2016 S. 2630

Insolvenzrecht | Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Für die zur Deckungsanfechtung (§ 130 InsO) maßgebliche Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners genügt, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtung den Schluss ziehen muss, dass jener wesentliche Teile, d. h. 10 % oder mehr, seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum der nächsten drei Wochen nicht wird tilgen können. Deswegen stellt ein – trotz vereinzelter Zahlungen – innerhalb weniger Monate sprunghaft angestiegener Zahlungsrückstand schon ein gewichtiges Indiz für die Kenntnis der Zahlungseinstellung dar (vgl. NWB AAAAD-87045). Diese anfechtungsrelevante Bewertung gilt dann erst recht, wenn der Schuldner zudem in einem an die Gläubigerin gerichteten Schreiben ankündi...