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NWB Nr. 35 vom Seite 2635

Abgabesatz der Künstlersozialabgabe für 2017

[i]Michow/Ulbricht, NWB 38/2014 S. 2862Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2017 von 5,2 % auf 4,8 %. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 wurde am 11. 8. 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 I S. 1976).

Hinweis

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.