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IWB Nr. 16 vom Seite 594

Kritische Analyse des Verbots von Konzernbetrachtungen

Auslegung und Anwendung des § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG

Dr. Christian Biebinger und Dr. Matthias Hiller

Das sog. Verbot von Konzernbetrachtungen nimmt für die Anti-Treaty- und Anti-Directive-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eine zentrale Rolle ein, da es hinsichtlich des Bezugspunkts der sachlichen Tatbestandsmerkmale potenziell weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Zugleich stellt das Verbot von Konzernbetrachtungen seit seiner Kodifizierung eines der umstrittensten Elemente der Vorschrift dar. Im vorliegenden Beitrag untersuchen die Autoren vor dem Hintergrund des Regelungsanliegens und der Systematik von § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG dessen Wirkungsweise und Reichweite bei der Missbrauchsprüfung für ausländische Gesellschaften nach § 50d Abs. 3 EStG.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einleitung

§ 50d Abs. 3 EStG [i]Zwischenschaltung substanz- und funktionsloser Kapitalgesellschaften soll unterbunden werden ist als zentrale Anti-Treaty- und Anti-Directive-Shopping-Regelung des deutschen internationalen Steuerrechts anzusehen. Sie ist auf die Abwehr von Gestaltungen gerichtet, mit denen versucht wird, mittels Zwischenschaltung substanz- und funktionsloser Kapitalgesellschaften in Beteiligungsketten quellensteuerliche Vorteile anderer Staaten nutzbar zu machen. Regelmäßig wird im Rahmen solcher Gestaltungen auf den Anwendungsbereich eines vorteilhaften DBA (...