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IWB Nr. 16 vom Seite 590

Neue Vorschläge der EU-Kommission gegen Geldwäsche und aggressive Steuervermeidung

[i]EU-Kommission sieht in der Bekämpfung von Steuermissbrauch eine hohe PrioritätAm hat die EU-Kommission den ersten Teil zur Umsetzung des Aktionsplans vom Februar 2016 für ein intensiveres Vorgehen gegen Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus vorgelegt. Dieser Aktionsplan enthält vor allem zwei neue Richtlinienvorschläge.

I. Änderung der Richtlinie 2011/16/EU

[i]EU-Kommission, Vorschlag vom 5. 7. 2016 - COM (2016) 452 final, 2016/0209 (CNS) unter http://go.nwb.de/nbbqmAuch als Antwort auf die sog. Panama Papers sollen alle EU-Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Informationen darüber zu erhalten und auszutauschen, wer wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen ist und wer als Begünstigter hinter Stiftungen steht. Dazu sollen die zentralen Meldestellen Zugriff auf Informationen in zentralisierten Registern für Bank- und Zahlungskonten und in elektronischen Datenabrufsystemen erhalten. Neben den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden – in Deutschland zentral das Bundeskriminalamt – sollen auch die Steuerbehörden Zugang zu diesen Daten erhalten (vgl. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche). In Art. 22 RL 2011/16/EU soll dazu folgender Absatz 1a eingefügt werden: „Für die Zwecke der Anwendung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten [i]Steuerbehörden sollen auf Informationen aus der Geldwäschebekämpfung zugreifen könnenzur Umsetzung...