Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionsabzugsbetrag: nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen, Wahrung des sog. Finanzierungszusammenhangs
Der Senat lässt offen, ob das Merkmal des sog. Finanzierungszusammenhangs auch im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG 2002 n. F. (i. d. F. des UntStRefG 2008) zu prüfen ist. Das Merkmal ist jedenfalls nicht deshalb zu verneinen, weil die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags lediglich der Kompensation eines durch die Betriebsprüfung veranlassten Mehrergebnisses dient, ohne dass hiermit eine weitergehende Zielsetzung – wie beispielsweise der Erhalt einer privaten Steuervergünstigung außerhalb der investitionsbezogenen Förderung des § 7g EStG 2002 a. F. – verknüpft wird (Bestätigung der Rechtsprechung; Abweichung vom NWB WAAAE-49468, BStBl 2013 I S. 1493, Rz. 26 = Kurzinfo StuB 2013 S. 925 NWB LAAAE-50444; Bezug: § 7g EStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008).
Nach BGBl 2007 I S. 1912BStBl 2007 I S. 630