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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 942

Abgrenzung von schlichter Korrektur und strafbefreiender Selbstanzeige

Dr. Marcus Geuenich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-79815 Durch die kontinuierliche Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige hat sich die Frage der Abgrenzung einer Selbstanzeige von einer schlichten Berichtigung steuerlicher Erklärungen in den letzten Jahren erheblich zugespitzt. [i]BFH, Schreiben vom 23. 5. 2016, BStBl 2016 I S. 490Der jüngst veröffentlichte Anwendungserlass des zur Änderung des AEAO (BStBl 2016 I S. 490) widmet sich diesen praxisrelevanten Fragestellungen.

Ausführlicher Beitrag s. .

[i]Allgemeiner Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme Steuerliche Kontrollsysteme: Neben Ausführungen zu dieser Abgrenzungsfrage finden sich in Tz. 2.6 erstmalig finanzbehördliche Ausführungen zur Bedeutung von sog. Steuerlichen Kontrollsystemen. Dies aufgreifend hat eine IDW-Arbeitsgruppe auf Initiative des BMF den allgemeinen Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme steuerspezifisch zugeschnitten. Jüngst wurde als Entwurf der IDW-Praxishinweis 1/2016 zur „Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980“ (Stand: ) veröffentlicht (http://www.idw.de/idw/portal/d660042). Ist [i]Indizwirkung bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfenbei einem Unternehmen ein Steuerliches Kontrollsystem vorhanden und wird es tatsächlich gelebt, können sich die Geschäftsle...