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Einkommensteuer | Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Steuerforderung ist insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist (Anschluss an , BStBl 2013 II S. 759). (2) Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, kann auch von der Art der Gewinnermittlung abhängen. Nach dem Realisationsprinzip ist im Falle der [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die diesbezügliche Einkommensteuerforderung bereits begründet, wenn die Forderung realisiert ist. Im Fall der Einnahmenüberschussrechnung ist dies nach dem S. 2553 [i]Nöcker, NWB 37/2015 S. 2710Zuflussprinzip erst mit tatsächlicher Vereinnahmung der Fall. (3) Masseverbindlichkeiten sind auch die ...