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NWB Nr. 34 vom Seite 2559

Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

[i] BMAS, Pressemitteilung vom 5. 8. 2016 In 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit wird die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt (BMAS, Verordnung vom , Inkrafttreten am ). Flüchtlinge, über deren Antrag auf [i]Busch/Pröpper, NWB 12/2016 S. 870humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grds. Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung setzte bislang regelmäßig die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit voraus, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen). [i]Vorrangprüfung ließ Beschäftigungsaufnahme oft scheiternMit der neuen Verordnung wird festgelegt, in welchen Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit künftig die Vorrangprüfung entfällt. Die verbleibenden 23 Agenturbezirke, in denen weiterhin innerhalb der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten [i]Bezirke in Bayern, NRW und Mecklenburg-Vorpommern ausgenommendurchgeführt wird, befinden sich in Bayern (Ascha...