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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 281

Haftungsfolgen aus dem leichtfertigen Umgang mit der BWA

Konsequenzen sowohl für Berater als auch Unternehmer

Prof. Dr. Harald Ehlers

Immer wieder beklagen Mandanten den leichtfertigen Umgang ihres Beraters mit der BWA. Hintergrund kann sein, dass sie nicht rechtzeitig auf die Nutzung einer qualitativen BWA (QBWA) hingewiesen wurden oder dass die BWA nur „verkauft“ wurde – ohne Hinweis auf erkennbare wirtschaftliche Fehlentwicklungen. Daraus drohen nicht nur Haftungs- und Vergütungsgefahren, sondern die Konsequenz kann auch ein Beraterwechsel sein.

I. Der notwendige Umgang mit der BWA als Inhalt der Managerhaftung

1. Allgemeines

Fehlentscheidungen sind auf jeder Unternehmensebene möglich und lösen Haftungsfragen aus. Angeregt durch amerikanische Beispiele wird die Verfolgungsmentalität und -intensität immer größer. Dieses Risiko, für unternehmerisches Fehlverhalten in Anspruch genommen zu werden, ist in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Gerichte geraten und erheblich gestiegen. Zu beobachten ist eine Verschärfung der Rechtsprechung. Denn nach §§ 93, 116 AktG, 43 GmbHG haften Organe und Aufsichtsräte/Beiräte gegenüber dem Unternehmen, wenn sie gegen ihre Pflicht verstoßen, das Betriebsvermögen sorgfältig, überlegt und weisungsgemäß wie ein ordentlicher Kaufmann zu verwalten und zu kontro...