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NWB BB 9/2016 S. 260

Insolvenz: Insolvenzgeldumlage wird gesenkt

Zum Jahreswechsel wird die Insolvenzgeldumlage von aktuell 0,12 % auf 0,09 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts gesenkt. Die Umlage muss vom Arbeitgeber für die meisten Arbeitnehmer gezahlt werden. Gründe für die Absenkung sind u. a. rückläufige Insolvenzzahlen und hohe Rücklagen.