Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenz: Insolvenzgeldumlage wird gesenkt
Zum Jahreswechsel wird die Insolvenzgeldumlage von aktuell 0,12 % auf 0,09 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts gesenkt. Die Umlage muss vom Arbeitgeber für die meisten Arbeitnehmer gezahlt werden. Gründe für die Absenkung sind u. a. rückläufige Insolvenzzahlen und hohe Rücklagen.