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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 07 | Vorweggenommene Erbfolge: Keine Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet. Danach ist – entgegen einem Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung – das Buchwertprivileg auch für die unentgeltliche Übertragung einer bis zum Übertragungszeitpunkt verkleinerten, aber weiterhin funktionsfähigen betrieblichen Einheit zu gewähren.

Interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei der vorweggenommenen Erbfolge ermöglicht die erste Entscheidung, die wir heute für Sie ausgewählt haben. Der Bundesfinanzhof hält nämlich an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge auch die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht. Die Aufdeckung stiller Reserven wird damit vermieden. Damit wendet sich der IV. Senat des BFH ausdrücklich gegen einen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung.

Im Urteilsfall hatte ein Vater seinen Gesellschaftsanteil, einen Mitunternehmeranteil an einer Kommanditgesellschaft, teilweise auf seinen Sohn übertragen. Er behielt ein Grund...