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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung nach dem kanadischen Beschaffungsverfahren (Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk)
Mit (BStBl 1992 I S. 759) ist zugelassen worden, dass bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 3 000 DM, die nach dem in diesem Schreiben dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk in Anspruch genommen werden kann. Nach dem gilt Folgendes: (1) Das im o. a. Schr. v. dargestellte Beschaffungsverfahren gilt ab bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 1 500 €. Für den AMSTO-Beschaffungsauftrag (Vertragsantrag) ist der dem als Anlage beigefügte Vordruck zu verwenden. (2) Bei Beschaffungen mit einem Wert über 1 500 € gilt weiterhin das mit BdF-Erl. v. - S ...BStBl 1970 I S. 150