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GK Nr. 9 vom Seite 14

Der Mindestlohn

Christa Liegl-Wendlandt; München

Seit dem gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €. In einigen Branchen aber bestand schon davor ein Anspruch auf einen höheren Mindestlohn, während andere noch immer kein Anrecht auf die 8,50 € haben. Und die ersten Änderungen wurden gleich schon im Gesetz festgelegt. Was also gilt? Das richtige Bruttoentgelt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestansprüche zu ermitteln – darum geht es in diesem Artikel.

Das Ziel des Mindestlohns

Mindestlöhne wurden eingeführt, damit jeder von seiner Arbeit menschenwürdig leben kann. Was aber, wenn die Stelle aufgrund des Mindestlohns ganz wegfällt? Im Vorfeld wurde lange und kontrovers diskutiert. Die einen befürchteten steigende Arbeitslosenzahlen, die anderen mehr Unternehmenspleiten. Beides wäre teuer für die Gesellschaft, den Staat und die Versicherungen.

Bisher sieht es so aus, als wenn die Wirtschaft den Mindestlohn ganz gut verkraften kann. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Studie in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse im Januar 2016 zeigen:

  • Die Gesamtbeschäftigung stieg kontinuierlich leicht an,

  • die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sa...

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