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BBK Nr. 16 vom

Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980

Prof. Dr. Stefan Behringer

Das den Anwendungserlass zur AO um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt und ausgeführt, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) als Indiz gegen das Vorliegen von Leichtfertigkeit oder Vorsatz bei der Beurteilung von strafbewehrtem oder fehlerhaftem Verhalten angesehen werden kann. Das BMF erläutert aber nicht, wie ein solches IKS ausgestaltet sein muss. Hier setzt der Entwurf eines IDW-Praxishinweises mit einem Vorschlag an.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Kritische Würdigung des IDW-Praxishinweises

Das vom IDW gewählte Vorgehen ist logisch, die Strukturen des allgemeinen Compliance Management Systems auf den Bereich Steuern zu übertragen. Damit wird verhindert, dass aufwendige Parallelstrukturen entstehen.

Jedoch ist die Spezifizität des Praxishinweises relativ gering. So verdienstvoll es ist, dass das IDW die vom BMF offen gelassene Konkretisierung vornimmt, so schade ist es, dass das IDW eine Chance vertan hat, ein echtes, mit konkreten Handlungsmaßnahmen versehenes Tax Compliance Management System vorzugeben.

Insbesondere in grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen stellen sich viele Fragen, die eine beson...