Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Keine Bagatellgrenze bei der Kfz-Privatnutzung
Für die Entnahmebesteuerung eines betrieblichen Kfz gibt es keine Bagatellgrenze. Selbst bei einer Privatnutzung von nur 5 % muss also eine Entnahme im Umfang von 5 % der entstandenen Kosten angesetzt und versteuert werden.
Die Klägerin im Urteilsfall war Steuerberaterin und hatte ihrem Betriebsvermögen einen Porsche zugeordnet. Sie [i]Privatnutzung betrug 5,07 %führte ein Fahrtenbuch, nach dem sich ein Privatnutzungsanteil von 5,07 % ergab. Die Klägerin setzte keine Entnahme an, weil sie von einer Bagatellgrenze von 10 % ausging.
[i]Keine Bagatellgrenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStGDem widersprach das FG: Die Entnahme richtet sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG, der entweder die Bewertung nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode zulässt. Eine Bagatellgrenze sieht § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG aber nicht vor.
[i]Großer Senat des BFH entschied nicht über Entnahme Zwar hat der ...