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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 363/12 U

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 a RL 388/77/EWG Art. 4 Abs. 1 RL 388/77/EWG Art. 4 Abs. 2 RL 388/77/EWG Art. 5 Abs. 8

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Verpflichtung zur Einbringung in eine noch zu gründende Personengesellschaft – Unternehmereigenschaft des einbringenden Erwerbers

Leitsatz

  1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn ein Käufer die Betriebsgrundlagen eines Unternehmens mit der – sodann erfüllten - Verpflichtung erwirbt, diese in eine noch zu gründende Personengesellschaft einzubringen, damit diese das Unternehmen fortführt.

  2. Der Käufer ist bei dem Erwerbs- und Einbringungsvorgang als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG bzw. als Steuerpflichtiger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. EG-Richtlinie anzusehen (, Polski Trawertyn, BFH/NV 2012, 908).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1878 Nr. 32
UStB 2016 S. 294 Nr. 10
GAAAF-79767

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