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Steuerliche Behandlung von Liquidationsverlusten nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG: Eine Steuerrechtsauslegung unter Berücksichtigung von Steuerwirkungshypothesen
Gegenstand dieses Beitrags ist die Frage, ob § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG gemäß den juristischen Auslegungsmethoden Liquidationsverluste auf Gesellschafterebene erfassen kann oder nicht. Dies würde voraussetzen, dass sich § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG auch auf Einlagerückzahlungen erstreckt. Das BMF verneint eine solche Anwendbarkeit. Der vorliegende Beitrag zeigt zunächst auf, dass die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre einen steuerökonomischen Beitrag zur Steuerrechtskritik de lege lata leisten kann. Dazu wird ein Ansatz vorgelegt, der sowohl mit dem juristischen Methodenkanon in Einklang steht als auch auf (steuerökonomischen) Steuerwirkungshypothesen beruht. Auf der Grundlage dieses Ansatzes wird anschließend § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ausgelegt. Entgegen der Auslegung des BMF gelangt der vorliegende Beitrag zu dem Ergebnis, dass es den juristischen Auslegungsmethoden mehr entspricht, die Einlagerückzahlungen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG als Veräußerungssurrogate zu berücksichtigen und demzufolge Liquidationsverluste steuerlich zu erfassen.
1 Einleitung
Gegenstand dieses Beitrags ist die Frage nach der adäquaten Auslegung und damit nach einer adäquaten Deutung des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Es geht um die Frage, ob § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG gemäß den juristischen Auslegungsmethoden Liquidationsverluste auf Gesellschafterebene aus ...