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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 541

Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt

Einkommensteuerliche Behandlung – Möglichkeiten und Fallstricke

Stefanie Brost

In Deutschland sind nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2013 35–37 % der Bevölkerung ehrenamtlich engagiert. Viele erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt wird. Damit sollen einerseits Aufwendungen abgegolten werden, die mit der Tätigkeit in Verbindung stehen, und andererseits das Ehrenamt gefördert werden. Der nachfolgende Beitrag erläutert mithilfe zahlreicher Beispiele die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich Tätigen in Deutschland. Den Schwerpunkt bilden die gängigsten Steuerbefreiungsvorschriften. Veranschaulicht werden die Anwendungsbereiche einerseits sowie die Grenzen der Steuerfreiheit und die Konsequenzen bei einer Überschreitung andererseits.

I. Grundlagen

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Vergütung, die gezahlt wird, um den durch eine Tätigkeit oder durch Ausübung eines Amtes entstandenen Aufwand abzugelten. Dabei kann der Ersatz der Aufwendungen in unterschiedlichster Form erfolgen. Grundsätzlich sind Aufwandentschädigungen, soweit sie nicht in Einzelfällen unter eine andere Einkunftsart fallen, als sonstige Einkü...