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BSG 17.03.2016 B 4 AS 18/15 R, NWB 33/2016 S. 2485

Sozialversicherungsrecht | Insolvenzgeld als Entgeltersatzleistung

Das nicht in der InsO, sondern in den §§ 165 ff. SGB III geregelte und auf europarechtlichen Vorgaben der RL 2002/74/EG vom 23. 9. 2002 beruhende Insolvenzgeld soll dem Arbeitnehmer nicht nur Schutz vor der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gewähren, sondern gleichzeitig auch die Insolvenzmasse von Arbeitsentgeltansprüchen entlasten und so als Sanierungsinstrument für ein in der Krise befindliches Unternehmen fungieren. Mit einem Antrag [i]Grundlagen „Arbeitsentgelt und sonstige Leistungen des Arbeitsgebers“ NWB QAAAF-07249 des Arbeitnehmers auf das (umlagefinanzierte) Insolvenzgeld tritt dieses dann an die Stelle des für drei Monate abgesicherten Arbeitslohns, so dass es sich damit um eine Entgeltersatzleistung handelt. Obwohl das Insolvenzgeld für die Zwecke der Einkommensanrechnung im SGB II insoweit mit dem Arbeitsentgelt gleichzusetzen ist, ersetzt seine Auszahl...