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BFH 22.03.2016 VIII R 58/13, NWB 33/2016 S. 2481

Einkommensteuer | Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung

Löst ein Steuerpflichtiger mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die von ihm gebildete Ansparabschreibung für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts nicht spätestens durch Ansatz einer entsprechenden Betriebseinnahme in seiner Gewinnermittlung für den zweiten auf die Bildung folgenden Veranlagungszeitraum auf, kann das Finanzamt den erklärungsgemäß für jenes Jahr ergangenen Einkommensteuerbescheid nicht nach Maßgabe des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Hinweis auf das spätere Bekanntwerden der Nichtanschaffung des Wirtschaftsguts ändern. Denn die Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a. F. und daher nach dem insoweit keine rechtserhebliche Tatsache. [i]infoCenter „Ansparabschreibung“ NWB RAAAB-04767

Anmerkung:

Die für den Kläger sehr günstige Entscheidung betrifft altes Recht. A...