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Einkommensteuer | Pensionsverzicht eines GmbH-Geschäftsführers bei Veräußerung der GmbH-Anteile (§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Abfindung, die der Gesellschafter-Geschäftsführer, der seine GmbH-Anteile veräußert, für den Verzicht auf seine Pensionsansprüche gegen die GmbH erhält, kann eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sein. Dazu führt der Senat weiter aus: Die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG ist nur in den Fällen gerechtfertigt, in denen sich der Stpfl. hinsichtlich der Veräußerung der Anteile oder hinsichtlich der Aufgabe seiner Pensionsansprüche in einer Zwangssituation befindet und sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht entziehen kann. So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber ...