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BÜRO Nr. 8 vom Seite 8

Gewährleistung, Garantie, Kulanz und Produkthaftung unterscheiden

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Jeder hat diese Situation schon einmal erlebt: Voller Stolz packt man ein neu gekauftes Produkt aus und schon ist die Freude getrübt. Irgendetwas stimmt nicht damit: Der Pullover färbt ab, der Bildschirm des Notebooks hat einen Kratzer und das Ladegerät des neuen Mobiltelefons ist offensichtlich auch defekt, denn jedes Mal, wenn man es in die Steckdose steckt, bekommt man einen kleinen Stromschlag. Aber welche Rechte hat man jetzt eigentlich und gegenüber wem kann man sie geltend machen? Der folgende Beitrag soll darüber informieren und insbesondere auf die Rechte des Verbrauchers eingehen.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht

Wer ein fehlerhaftes Produkt gekauft hat, muss dies nicht einfach so hinnehmen. Er hat Anspruch auf die Beseitigung des Mangels. Ansprechpartner für den Kunden ist der Verkäufer der Ware. Er ist in der Gewährleistungspflicht, d. h. er hat dafür zu sorgen, dass der Kunde ein mängelfreies Produkt bekommt.

Seine Rechte kann der Kunde aber nur innerhalb einer bestimmten Frist und in einer bestimmten Reihenfolge geltend machen. Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, so ist der Kunde als Privatmann besonders umfassend gegenüber...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement