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StuB 15/2016 S. 598

Einkommensteuer | BVerfG lehnt Beschwerden bezüglich Altersvorsorgeaufwendungen ab

Die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die vorgesehene höhenmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser Begründung hat das BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden gegen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen ( NWB IAAAF-78618 und NWB SAAAF-78619; Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 45/2016 vom (Sc)).

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin im Verfahren 2 BvR 290/10 machte erfolglos den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten steuermindernd geltend. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Der Besch...