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BMF 21.07.2016 IV C 2 - S 2706-a/14/10001, NWB 32/2016 S. 2404

Einkommensteuer | BMF-Schreiben zu Auslegungsfragen bei Gewinnen steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

Das zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei Gewinnen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Stellung genommen.

Anmerkung:

Das Schreiben ergänzt das (BStBl 2016 I S. 200). Demzufolge erfasst § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG insbesondere die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5, 7, 10, 12, 14, 16, 19, 21, 22 und 24 KStG befreiten Körperschaften. Umfasst die Steuerpflicht dieser Körperschaften nicht nur einen oder mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, sondern z. B. auch die Vermögensverwaltung, ist § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG nur für den bzw. die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe anzuwenden. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG ist nicht anzuwenden, wenn Ausschüttungen der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften beim Empfänger zu Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. Beim Gewinn eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von...