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BFH 24.06.2003 IX R 2/02, NWB 36/2003 S. 272

Einkommensteuer | Glattstellung von Optionsgeschäften bei der Deutschen Terminbörse nach § 23 EStG steuerbar

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erwirbt jemand an der Deutschen Terminbörse (jetzt: EUREX) Optionsrechte und stellt er sie innerhalb der Spekulationsfrist durch ein Gegengeschäft glatt, so verwirklicht er in Höhe der Differenz zwischen der bei Abschluss des Eröffnungsgeschäfts gezahlten und der bei Abschluss des Gegengeschäfts vereinnahmten Optionsprämien den Steuertatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. (entsprechend , BStBl 1994 I S. 816 Tz. 8). (2) Prämien, die ein Stpfl. aus der Veräußerung von Optionen als Stillhalter vereinnahmt, sind als Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG zu erfassen. Darunter fällt nach der ständ. Rspr. des BFH auch das Entgelt, das der Stillhalter als Entschädigung für die Bindung und die Risiken, die er durch die Begebun...