Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KG Beschluss v. - 1 W 213/14 1 W 214/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an BGH - V ZR 79/07 - ). Eine Nachholung der Bezeichnung im Grundbuchberichtigungsverfahren ist nicht möglich.

2. Sollen bei der Spaltung Rechte an Grundstücken übertragen werden, so gehen auch diese grundsätzlich nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die belasteten Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an OLG Schleswig - 2 W 241/08 - ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 12 Nr. 42
NJW 2015 S. 8 Nr. 12
NJW-RR 2015 S. 533 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 47/2014 S. 3528
StBW 2014 S. 843 Nr. 21
ZIP 2014 S. 1732 Nr. 36
XAAAF-79073

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen