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Liebhaberei bei unentgeltlicher Übertragung eines Forstbetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt
Die durchzuführende Totalgewinnprognose kann auch die Zeit nach Ende des Nießbrauchsrechts umfassen
Bei einem Forstbetrieb ist die Totalgewinnprognose grundsätzlich über die durchschnittliche Umtriebszeit (abhängig von der Art des Baumbestands) zu erstrecken. Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose ist auch dann geboten, wenn der Betrieb unentgeltlich übertragen wird, der Steuerpflichtige sich jedoch ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit vorbehält.
Totalgewinn nach 90 Jahren trotz hoher Anfangsverluste
Ein Forstwirt hatte im Jahr 2002 seinen Forstbetrieb unentgeltlich auf seinen Sohn übertragen, sich dabei jedoch auf Lebenszeit ein Nießbrauchsrecht vorbehalten. In seiner Steuererklärung für 2004 machte er einen Verlust geltend, den das Finanzamt nach einer Außenprüfung nicht anerkennen wollte. Im Einspruchsverfahren legte er ein Gutachten vor, das dem Forstbetrieb bescheinigte, bis 2092, also in den 90 Jahren nach der Übertragung, einen hohen Gesamtgewinn ausweisen zu können.
Einspruch und Klage blieben gleichwohl ohne Erfolg. Das Finanzgericht vertrat die Auffassung, der „Nießbrauchsbetrieb“ und der spätere „Eigentümerbetrieb“ seien für die Frage der Liebhaberei getrennt zu beurteilen. Schon nach dem vorgelegten Gutachten könne der Kläger während der zu erwartenden Dauer s...BStBl 2008 II S. 465