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Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Welche Anforderungen müssen Kassen aktuell erfüllen?
Am [i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, Herne 2015 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Aufgrund der Übergangsregelung in § 30 EGAO-RegE suggerieren Berichte in Onlineportalen und der Tagespresse seitdem, dass erst ab dem neue, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte elektronische Registrierkassen genutzt werden müssen und bis zum die alten Kassen [i]Durch RegE unveränderte Rechtslagenoch weiterhin eingesetzt werden könnten. Aber: Diese Auffassung entspricht weder den geltenden Regelungen noch dem Regierungsentwurf. Denn einerseits gilt das unverändert fort; andererseits ist auf die Entwurfsfassung des § 30 EGAO abzustellen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Geltende Rechtslage: Das
Auch [i]Reckendorf, Das Spannungsfeld von Registrierkassen und Betriebsprüfungen – Handlungsempfehlungen für eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem Prüfer, BBK 10/2016 S. 479 NWB SAAAF-73321 nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs gilt das zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften weiter und wurde nicht durch die GoBD aufgehoben.
Es gilt also unverändert: Seit dem müssen Geschäftsvorfälle einzeln, vollständ...